Die EU-Kommission hat die Schwellenwerte wie folgt festgelegt:
- 5.382.000 € für Bauaufträge
- 5.382.000 € für Konzessionen
- 215.000 € für Dienst- und
Lieferaufträge
- 140.000 € für D u. L Bund
- 431.000 € für D u. L Sektor.
Der aktuelle VergabeFokus
Inhouse-Seminare zur
eVergabe und der Organisation von Vergabeprozessen
Wichtig für öffentliche Auftrag-geber, die sich bisher noch nicht intensiv mit der eVergabe beschäftigt
haben oder die Organisation ihrer Vergabever-fahren modernisieren wollen:
In Inhouse-Seminaren und/oder in konkret auf die Anforderungen der Vergabestellen zugeschnittenen Workshops
erfahren Sie alles, was zur Einführung der eVergabe wichtig ist.
Einzelheiten der Angebote finden Sie unter der Registerkarte "Inhouse-Seminare".
Übrigens sind zur Anwendung von Vergaberecht - und damit auch zur eVergabe - alle Organisationen verpflichtet,
wenn sie für die Durchführung eines Bau- oder Lieferauftrages öffentliche Mittel von Bund oder Ländern erhalten! Genauso steht es in fast allen Zuwendungsbescheiden.
Ein Verstoß gegen diese Vorschriften hat in aller Regel die Rückforderung der erhaltenen Zuschüsse einschl.
Zins und Zinseszins zur Folge.